Gesetzliche Inkassogebühren

Die Inkassogebühren sind gesetzlich geregelt und gehen als Verzugsschaden zulasten Ihres säumigen Mitgliedes. Ihnen entstehen keine Kosten, selbst, wenn wir einmal nicht realsieren sollten.

Wir zahlen Ihre Auslagen

Auslagen für Adressermittlungen, Bonitätsauskünfte, den Mahnbescheid und Vollstreckungsmaßnahmen bezahlen wir für Sie. Und auch in Sachen Strategie übernehmen wir die Verantwortung.

100% Auszahlung bei Erfolg

Sind wir für Sie erfolgreich, zahlen wir Ihnen Ihre Forderung komplett aus. Keine versteckten Gebühren, keine Pauschalen, keine Tricks und nichts Kleingedrucktes. Versprochen.

Inkassogebühren

Die Inkassogebühren sind gesetzlich geregelt. Lautr dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) dürfen Inkassogebühren gemäß Rechtsdienstleistungsvergütungsgesetz (RVG) genauso hoch sein wie die Gebühren, die eine Rechtsanwaltskanzlei für dieselbe Dienstleistung verlangen würde. Die genaue Höhe einer Inkassogebühr richtet sich nach der Höhe des offenen Mitgliedsbeitrages.

Diese Gebühr machen wir Ihrem säumigen Mitglied gegenüber in unseren Mahnungen geltend. Sie ist entsprechend als Verzugsschaden vom Schuldner zu tragen. Sollten wir eine Forderung einmal nicht realisieren können, berechnen wir Ihnen nichts und verzichten auf unsere Gebühr. Damit funktioniert inkasso all inclusive für Sie absolut kostenneutral und immer völlig ohne Risiko.

Auslagen im Forderungsmanagement

Im Forderungsmanagement fallen ganz unterschiedliche Kosten an. Vorgerichtlich sind das bspw. Ermittlungs- und Bonikosten. Für den Mahnbescheid und den Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren fallen Gerichtsgebühren an. Und sind Ihre Forderungen tituliert und damit für 30 Jahre abgesichert, entstehen unterschiedliche Kosten für Vollstreckungsmaßnahmen wie den Auftrag an den Gerichtsvollzieher.

All diese Kosten zahlen wir für Sie und zwar in allen Stadien, ganz egal, wie sich Ihr Fall entwickelt.

100% Auszahlung an Sie

Sind wir für Sie erfolgreich in der Realisierung, bekommen Sie Ihre Forderung zu 100% ausbezahlt. Wir beanspruchen keinen Anteil, machen keine Pauschale geltend und nehmen auch keine Erfolgsprovision. Ihre Forderung erhalten Sie - ohne Abstriche.

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen ist die Auszahlungssumme immer ein Netto-Betrag. Den steuerlichen Anteil solcher Forderungen erhalten betroffene Gläubiger über die Vorsteuer vom Finanzamt. Damit ergibt sich unterm Stich wiederum eine 100%ige Auszahlung.

Ihre Optionen

Sie möchten mit uns zusammenarbeiten? Einen oder mehrere Inkassofälle übergeben? Oder haben Sie noch Fragen zu unserem Inkasso? Interessiert es Sie, wie genau wir arbeiten? Möchten Sie wissen, wie eine technische Anbindung Ihrer Fitnesssoftware aussehen kann? Oder wünschen Sie eine persönliche Beratung zu Ihrem Fall? Haben Sie vielleicht schon selbst erfolglos versucht, Ihre offene Forderung bei Ihrem Schuldner durchzusetzen? Sagen Sie uns einfach, wie wir Ihnen helfen können. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Direkt zur Fallübergabe

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Inkassofall übergeben

all inclusive

Wir übernehmen Ihre Auslagen. Um welche Kosten und Gebühren geht es ganz genau, und wofür fallen diese eigentlich an?

Gebühren im Forderungsmanagement

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