Vollstreckungskosten

Pfändungsmaßnahmen

In der nachgerichtlichen Arbeit an titulierten Forderungen ist ein breiter Katalog unterschiedlicher Pfändungsmaßnahmen vorgesehen. Lohn-, Konto-, Kautions- und Steuerpfändungen ermöglichen den zwangsweisen Zugriff auf schuldnerische Vermögenswerte. Kosten, die dabei entstehen, zahlen wir.

Gerichtsvollzieherauftrag

Den Gerichtsvollzieher beauftragen - das funktioniert erst in der nachgerichtlichen Arbeit im Forderungsmanagement, wenn Forderungen tituliert sind: Taschenpfändung, Abnahme der Vermögensauskunft, Verhaftung. Die Kosten für den Auftrag an den Gerichtsvollzieher tragen wir für Sie.

Strategie in der Zwangsvollstreckung

Justicia

Pfändungsmaßnahmen einleiten funktioniert über den sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, kurz PfÜB. Damit werden die Drittschuldner des säumigen Mitgliedes in die Verantwortung genommen. Denn der PfÜB richtet sich an ganz bestimmte Vermögenswerte.

  • Lohnpfändungen betreffen den pfändbaren Anteil des Lohns eines Schuldners. Der Arbeitgeber ist verpflichtet ,einer Lohnpfändung Folge zu leisten.
  • Kontopfändungen richten sich an Banken (Pfändungsstellen) von Schuldnern und betreffen das Konto eines säumigen Zahlers.
  • Steuerpfändungen nehmen direkt das zuständige Finanzamt des Schuldners ins Visir, denn gepfändet werden Steuerrückzahlungsansprüche.
  • Kautionspfändungen gehen an Vermieter, die bspw. über eine hinterlegte Mietkaution Vermögenswerte des Schuldners verwalten.

Der PfÜB ist dabei kostenpflichtig. Die hier anfalllenden Gebühren tragen wir für Sie.

Einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, ist neben der Pfändung die zweite Möglichkeit in der Arbeit an titulierten Forderungen. Dabei stehen wiederum mehrere Optionen zur Wahl, womit der Gerichtsvollzieher beauftragt werden soll.

  • Taschen- oder Sachpfändungen sind die bekannteste Variante des Gerichtsvollzieherauftrags. Dabei besucht der Gerichtsvollzieher den Schuldner zu Hause und pfändet Sachwerte, aus deren Verkauf sich die Forderung bedienen lässt.
  • Bei der Abnahme der Vermögensauskunft erklärt der Schuldner dem Gerichtsvollzieher, aktuell über keine Vermögenswerte zu verfügen. Damit ist der Schuldner zugleich in der Pflicht, keine weiteren Schulden zu machen. Eine Vermögensauskunft gilt immer für 2 Jahre - anschließend startet die Zwangsvollstreckung quasi neu.
  • Auch die Möglichkeit eines Haftbefehls besteht. Dann nimmt der Gerichtsvollzieher tatsächlich eine Verhaftung vor, um den Schuldner dazu zu bewegen, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen.

Für jede dieser unterschiedlichen Maßnahmen entstehen Gebühren. inkasso all inclusive deckt auch diese vollständig ab, denn wir zahlen alle Kosten für Sie.

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