In der nachgerichtlichen Arbeit an titulierten Forderungen ist ein breiter Katalog unterschiedlicher Pfändungsmaßnahmen vorgesehen. Lohn-, Konto-, Kautions- und Steuerpfändungen ermöglichen den zwangsweisen Zugriff auf schuldnerische Vermögenswerte. Kosten, die dabei entstehen, zahlen wir.
Den Gerichtsvollzieher beauftragen - das funktioniert erst in der nachgerichtlichen Arbeit im Forderungsmanagement, wenn Forderungen tituliert sind: Taschenpfändung, Abnahme der Vermögensauskunft, Verhaftung. Die Kosten für den Auftrag an den Gerichtsvollzieher tragen wir für Sie.
Pfändungsmaßnahmen einleiten funktioniert über den sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, kurz PfÜB. Damit werden die Drittschuldner des säumigen Mitgliedes in die Verantwortung genommen. Denn der PfÜB richtet sich an ganz bestimmte Vermögenswerte.
Der PfÜB ist dabei kostenpflichtig. Die hier anfalllenden Gebühren tragen wir für Sie.
Einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, ist neben der Pfändung die zweite Möglichkeit in der Arbeit an titulierten Forderungen. Dabei stehen wiederum mehrere Optionen zur Wahl, womit der Gerichtsvollzieher beauftragt werden soll.
Für jede dieser unterschiedlichen Maßnahmen entstehen Gebühren. inkasso all inclusive deckt auch diese vollständig ab, denn wir zahlen alle Kosten für Sie.
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